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Pflicht zur Fortbildung für Berufskraftfahrer

Spätestens 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation besteht die Pflicht an einer 35 Stunden umfassenden Fortbildungsschulung. Diese Fortbildungsschulung muss an einer anerkannten Ausbildungsstätte wie der Fahrschule Treffpunkt erfolgen.

Auch für Fahrer(innen) die auf Grund der Übergangsreglung keine Grundqualifikation absolvieren mussten besteht die Pflicht an einer Fortbildungsschulung teilzunehmen. Das hat für Fahrer(innen) im Personenverkehr bis spätestens zum 10.09.2013 und im Güterverkehr bis spätestens zum 10.09.2014 zu erfolgen.

Danach besteht auch hier die Pflicht im 5 Jahresrhythmus die Kenntnisse nachzuweisen. Eine Prüfung findet bei der Fortbildung nicht statt

 

Wir bieten Ihnen die Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter in Ihrem Hause
an,
damit sind Sie in Ihrer Personalplanung flexibel und können die Fahrer am Wochenende durch uns weiterbilden lassen.

 

Unser Expertenteam führt diese Weiterbildung in Partnerschaft mit der Fahrschule Mühlast aus Wallerfangen durch.

 

rufen Sie uns an  0700 700 90200

 

Wolfgang Rommelfangen

Detlef Mühlast

 

 

Fahrerlaubnis für Flurförderfahrzeuge

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Ausschreibung gewonnen
Bemühungen von Erfolg gekrönt: Beim Wettbewerb um ein bedeutendes Projekt ging der Auftrag an sachverständige expertisen.

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